Montag, 23. November 2009

Das Kennzeichen an der Unfallstelle

Wenn nach einem Unfall und einer anschließenden Unfallflucht das Kennzeichen an der Unfallstelle zurück bleibt, so ist dies immer ein wohl nicht weg zu diskutierender Umstand. Wenn dann aber noch Dummheit hinzu kommt, wird es ein Selbstläufer für den Staatsanwalt. Für den Beschuldigten bleibt nun nur zu hoffen, dass er nicht selbst zur Unfallstelle zurück gefahren ist und auch sonst keine Angaben gemacht hat.
Wie auch immer, in jedem Fall sollte schnellst möglich der Gang zum Strafverteidiger angetreten werden, damit dieser wenigsten noch versuchen kann, das zu retten, was zu retten möglich ist.
Durch den Schleudervorgang wurde die Fahrbahn erheblich mit Erdreich beschmutzt. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Mann dann mit dem unfallbeschädigten Fahrzeug. Andere Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei die Verschmutzung der Fahrbahn. Bei der Überprüfung der Unfallstelle konnte dann das Kennzeichen des Unfallfahrzeugs aufgefunden gemacht werden, Damit war der Verursacher schnell ermittelt. Noch während der Sachverhaltsaufnahme vor Ort, erschien der 28-jährige dann in Begleitung seines Vaters, um das verlorene Kennzeichen zu suchen. In Anbetracht der Sachlage, gab der Mann sein Fehlverhalten letztlich zu. Er musste sich einer Bluprobenentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Freitag, 20. November 2009

Landkreis Göttingen / Geldautomat aufgesprengt

Nicht kleckern, sonder klotzen. Das hatten sich wohl Täter gedacht, als sie sich einen Geldautomaten eines Kreditinstitutes im Landkreis Göttingen vornahmen.
Mit einer noch unbekannten Substanz haben Diebe im Vorraum einer Bankfiliale in Rittmarshausen (Kreis Göttingen) am frühen Freitagmorgen (20.11.09) gegen 04.45 Uhr einen Geldautomaten gesprengt. Verletzt wurde niemand. Die Druckwelle verwüstete den angrenzenden Schalterraum komplett. Wie viel Geld gestohlen wurde und wie groß der entstandene Sachschaden ist, ist derzeit noch unklar. Nachbarn wurden gegen 04.45 Uhr durch den lauten Knall aus dem Schlaf gerissen. Sie alarmierten die Polizei.

Spieglein, Spieglein an der Wand...

Es ist wohl nichts Ungewöhnliches, dass Sitzungsvertreter und Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft sich gerne hinter ihrer Behörde verschanzen.
Dass was sich nun jedoch in einem Xten Verhandlungstermin zutrug, war ein Stück aus dem Tollhaus.
Ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft begründete die Verweigerung, einen prozessverkürzenden Antrag zu stellen, mit dessen Stellung an sich alle Verfahrensbeteiligten gerechnet hatten und allseits davon ausgegangen worden war, zum Ende zu kommen, damit, dass dies mit dem Dezernenten so abgesprochen sei. Nein, es war keine Referendarin und auch kein Referendar, es war ein Mensch mit zwei Staatsexamen, mutmaßlich sogar mit zwei Prädikatsexamen.
Wenn man sich nun noch vor Augen führt, dass die Staatsanwaltschaft seit dem letzten Anlauf das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen, 9 Monate Zeit hatte, sich Gedanken darüber zu machen und auch die Entscheidungsgrundlage bereits seit mehreren Verhandlungstagen allen Verfahrensbeteiligten restlos bekannt war, stellt sich die berechtigte Frage, was soll das?
Zweifelhaft ist ebenso, dass entsprechender Sitzungsvertreter auch nach dem XtenVerhandlungstag nicht in der Lage schien, eine vernünftige Vorbereitung zu gewährleisten.

Es stellt sich also mal wieder die Frage, ob die heute gewählten Auswahlkriterien für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, wirklich noch zielführend sind.

Jetzt bin ich aber beleidigt

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn mir von einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin der Vorwurf gemacht wird, ich möge doch mal das Gesetz lesen, selbige Person aber ganz offensichtlich nicht in der Lage ist, dieses selbst zu verstehen.
Gut, über solchen oberlehrerhaften und vollkommen verfehlten Belehrungen kann ich stehen, besonders dann wenn sie in Gänze haltlos sind.
Schade nur, wenn dann auch jegliche Prozessökonomie über Bord geworfen wird und Zeugen geladen werden sollen, die für den Ausgang des Prozesses vollkommen unerheblich, ja ich würde sogar sagen, überflüssig sind. Leidtragende sind dann immer nur die Angeklagten, denn die müssen die Kosten im Zweifelsfall bezahlen und ausbaden, was profilneurotische Personen verbocken.
Da zeigt es sich dann, ob betreffende Vertreter der Staatsanwaltschaft mit Augenmaß handeln, oder eben aus verletzter Eitelkeit.

Mittwoch, 18. November 2009

Ein wirklich schönes Erlebnis /Genuss pur


Swift Kunstflug - MyVideo

Ein durchaus sehenswertes Video, wenngleich es immer wieder Sehnsüchte weckt.

Montag, 2. November 2009

Zum Kotzen



Dies findet wohl ein Versicherungsnehmer. Ganz offensichtlich braucht die Versicherung mal wieder etwas länger zur Schadensregulierung. Der Brand ist ja auch erst 3 Jahre her.

Ob die Versicherung ihrem Motto treu bleibt, kann hier nur spekuliert werden. Jedenfalls glaubt wohl nicht jeder daran.

Freitag, 30. Oktober 2009

Vorläufiger Unfallbericht bzgl. Gyrocopterabsturz nahe Göttingen



Nach dem vorläufigen Unfallbericht der BFU scheint zunächst zumindest sich ein erster Verdacht zu erhärten.

Der Absturz eines Gyrocopters an der Plesse Burg ist wohl auf eine Verkettung unglücklicher Umstände und möglicherweise auf einen Pilotenfehler zurückzuführen.
Die abgebildete Flugbahn zeigt die letzten Meter des Fluggerätes.

Ob es tatsächlich ausschließlich ein Pilotenfehler war, wie gestern im Göttinger-Tageblatt zu lesen ist, wird nun noch zu klären sein.
Pilot und Gast waren von Northeim aus zu einem Rundflug gestartet, unmittelbar nach einem Flug mit der Ehefrau des Opfers. Die Maschine habe in Flughöhe der Burgmauern die Ruine „tief“ vom Westen nach Osten umrundet. Südöstlich der Burganlage sei sie eine Linkskurve in Richtung des ansteigenden Waldes geflogen, dann „mit dem höchsten Baum“ auf der bewaldeten Kuppe kollidiert und abgestürzt. Es sei möglich, dass der Pilot den Baum im Gegenlicht der Sonne übersehen habe, räumt ein BFU-Mitarbeiter vorsichtig ein.
All diese und noch zu gewinnenden Erkenntnisse helfen mit Sicherheit den Hinterbliebenen nur bedingt.

Es bleibt auch abzuwarten, ob dieses Unglück noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird.

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Sie versuchen es doch immer wieder

So findet sich auf einer polizeilichen Ladung an einen Erziehungsberechtigten, dessen Zögling einer schweren Straftat verdächtigt wird, zunächst der Hinweis,
eine Begleitung seitens der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten ist nicht notwendig.
Ok, man mag nun über diesen Hinweis streiten. Und das es der Polizei sicherlich recht wäre, den Jugendlichen alleine zu vernehmen, bedarf wohl keiner weiteren Erörterung.

Dass aber dann am Ende der Vorladung fettgedruckt zu lesen ist,
im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes,
ist nicht hinnehmbar. Denn so hinterlässt dieser Hinweis doch den unvermeidlichen Eindruck, der Beschuldigte habe zu seiner Vernehmung zu erscheinen, was, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, jedoch schlicht falsch ist.
Es fehlt im Übrigen auch der Hinweis, dass es dem Beschuldigten natürlich frei steht, der Vorladung Folge zu leisten, oder eben nicht.

Jemand der zum ersten Mal eine solche Ladung in der Hand hält, dürfte sich wohl des Eindruckes nicht erwehren können, dass er verpflichtet sei, der Aufforderung nachzukommen.

Es bleibt nun zum Glück nur zu spekulieren, wie wohl die Vernehmung bei dem fraglichenPolizeikommissariat verlaufen wäre.

Mal sehen, was noch so alles kommt.
Gut das der Erziehungsberechtigt daran gedacht hat, einen Anwalt für seinen Zögling zu suchen.

Verantwortungsvolle Dienstplanung

Man mag sich bei dieser Meldung zu recht fragen, was Piloten alles machen, während sie fliegen.
Sonderlich plausibel erscheinen die ersten Angaben der Piloten jedoch nicht zu sein. Denn spätestens wenn man sich vergegenwärtigt, dass per Funk diese Maschine mehrfach angesprochen wurde, aber die Piloten nicht reagierten, stellen sich erhebliche Bedenken ein. Man mag auch gar nicht wirklich darüber nachdenken, wie es hätte enden können, wenn sich nun die betreffende Maschine auf Kollisionskurs mit einer anderen befunden hätte. Denn eins dürfte sicher sein, auch das wäre ihnen nicht aufgefallen.
Von ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein war das Verhalten der betreffenden Piloten jedenfalls nicht getragen.
Die beiden Piloten, die vergangene Woche 240 Kilometer an ihrem Ziel vorbeigeflogen waren und damit für Schlagzeilen sorgten, waren nach eigenen Angaben mit der Terminplanung an ihren Laptops beschäftigt und hatten deswegen den Zielflughafen übersehen.
Sie hätten mit ihrem Verhalten Vorgaben der Fluggesellschaft verletzt. Das geht aus einer Mitteilung der Nationalen Verkehrssicherheitsbehörde NTSB hervor, die nach dem aufsehenerregenden Vorfall Ermittlungen eingeleitet hatte.
Demnach deuten bisherige Untersuchungen und eigene Angaben der Piloten darauf hin, dass die beiden 53 und 54 Jahre alten Männer auf ihren Computern „Dienstplan-Prozeduren" checkten und dadurch so stark abgelenkt waren, dass sie ihr Ziel verpassten und über eine Stunde lang nicht auf Funksprüche reagierten.
Der Airbus A 320 der Gesellschaft Northwest mit 144 Passagieren und fünfBesatzungsmitgliedern an Bord war am vergangenen Mittwochabend in San Diego(Kalifornien) gestartet und sollte in Minneapolis (Minnesota) landen.
Quelle: news.msn

Montag, 26. Oktober 2009

Eine gute Frage

Manche Anfragen die man so erhält geben, wenngleich wohl unbeabsichtigt, selbst die Antwort auf gestellte Fragen.
Folgende Nachricht wurde auf Ihrer Webseite eingetragen:
========== Absender ==========
Vorname:
Name:
Telefon:
Mobil:
E-Mail-Adresse:
========== Nachricht ==========
Wenn ich wüsste wie ich Sie bezahlen könnte, wären Sie GENAU die Person, die ich brauche.
(...)

========== Ende der Nachricht ==========
Ja genau, wenn das geklärt ist, können wir gerne darüber sprechen.

Freitag, 23. Oktober 2009

Gisela Friedrichsen bringt es auf den Punkt

Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.
Gisela Friedrichsen trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf. Es ist im Ganzen ein sehr lesenwerter Artikel.
Der Abschluss selbst bleibt auch pikant.
Festzustellen bleibt im Übrigen auch, dass wohl das Beispiel aus Pforzheim / Karlsruhe kein bedauerlicher Einzelfall ist.
Die Glenz-Kammer beschrieb in der Begründung ihres Freispruchs nicht nur den "Gefühlskonflikt", in dem sich H. damals befand: zwischen Ehefrau und Andrea, bedroht von einer Scheidung und unabsehbaren finanziellen Folgen sowie dem Verlust seiner Kinder. Sondern die Richter bekannten auch: "Es wäre unvollständig zu sagen, HerrWörz ist nicht der Täter, wenn wir verschwiegen, dass die Kammer H. für den wahrscheinlichen Täter hält." Und: "Durchgreifende Argumente gegen eine Täterschaft H.s gibt es nicht."
Wenn ein Gericht so weit geht, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich reagieren. Und zwar nicht, indem sie wieder Revision einlegt.
Quelle: spiegel-online

Dienstag, 20. Oktober 2009

Ein Zahnarzt als Anwalt-Discounter

Unlängst ist die Seite anwalt-18-Euro.de in Betrieb genommen worden. Dort wird, wie es der Name schon verrät, die Vermittlung eines vermeintlich "spezialisierten" Anwaltes zum Preis von 18 Euro/30min angeboten.

Am Ende der Seite wird, durch ein Sternchen gekennzeichnet, darauf hingewiesen,
** Die Rechtsberatung erfolgt durch selbständige Anwälte, für die Dr. Jörn Haeger keine Haftung übernimmt.
Der Verantwortliche der Seite ist seines Zeichens Zahnarzt, mit einer Praxis in Detmold. Ihm dürfte es also schlicht nicht möglich sein, selbst die Rechtsberatung zu erteilen.

Abgesehen davon, dass sich u.a. haftungsrechtlich und wettbewerbsrechtlich erheblich viele Fragen aufdrängen, insbesondere auch in Bezug auf teilnehmende Kollegen, ist festzustellen, dass das Impressen mitnichten den Anforderungen des TMG gerecht wird.
Nun gut, könnte man nun sagen, für 18 Euro ist eben nicht mehr drin.

Verfahren gegen Mechthild Bach / Das Landgericht Hannover scheint in einem Punkt dazugelernt zu haben

Nachdem der erste Anlauf in dem Verfahren gegen Mechthild Bach schief ging und das gleiche Malheur wieder passierte, diesmal in einem Verfahren gegen einen Strafverteidiger aus der gleichen Stadt, scheint nun das Landgericht Hannover dazu gelernt zu haben.

Nunmehr wird also mit Ergänzungsrichter und Ergänzungsschöffe verhandelt, wie bei welt-online zu lesen ist.

Es bleibt abzuwarten, ob der Prozess seinen, sei es in 1, 2, 3 oder mehr Jahren, regulären Abschluss erfährt, oder ob eine weitere Kammer, inklusive der Ersatzbesetzung, zerschlissen wird.
Letzteres dürfte sehr wahrscheinlich sein.

Bewerbung 2.0, der neue Tatort-Kommissar

Eine durchaus ideenreiche Bewerbung, wie ich finde. Man wird sicher nicht an Michael Jäger, als neuen Tatort-Kommissar vorbei kommen, da kann ich dem Kollegen nur beipflichten.


Montag, 12. Oktober 2009

Größerer Busen durch Hypnose

Das der weibliche Busen aber auch in der Schwangerschaft zu nimmt und das nicht nur unerheblich, dürfte bekannt sein. So dass sich ein ganz anderer Gedanke aufdrängt, wie der Geistbeschwörer die Busen seiner Klientinnen zum Wachsen bringen will.
Der Geistbeschwörer sagte der englischen Zeitung „The Sun“: „Jede Damenbrust wurde durch die Kraft der Gedanken zum Wachsen angeregt, sie wächst durch Gedanken, sie baut sich auf durch Gedanken. Das ist eine Tatsache."Angeblich klappt die Gedankentherapie bei 85 Prozent aller Frauen. Bei rund der Hälfte seiner Klientinnen sei der Busen sogar um eine Körbchengröße gewachsen.
Quelle: bild.de

Schlechtes Omen oder nur Zufall?


Eben war ich auf der Suche nach einem Kollegen. Ich wollte mir dessen Internetseite aufrufen. Was ich jedoch zu sehen bekam, lässt nichts Gutes verheißen.
Es ist wohl kein gutes Ohmen, auch wenn es wohl, so wie ich denke, nur reiner Zufall ist.

Landung mit 1,9 Promille / Göttinger wird Strafverteidiger benötigen

Erst unlängst hatte ich darüber berichtet, dass die Landung dann wohl kein Problem sei, wenn einem die Wiederverwendbarkeit des Flugzeuges egal sei.
Was nun aber für Flugzeuge gilt, gilt so auch für PKWs, wie man am Wochenende im beschaulichen Göttingen sehen konnte.
Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit fuhr er geradeaus auf den Kreisel. Durch die leicht angeschrägte Begrenzugsmauer hob der Pkw ab, flog 19 Meter durch die Luft, kam auf dem Rasen des inneren Kreisels auf, stieß danach auf einen im Kreisel aufgestellten Felsstein, überschlug sich
dadurch und rutschte auf dem Dach liegend bis auf den hinter der Rasenfläche befindlichen Radweg.
Am Auto entstand Totalschaden, ca. 5.000 Euro. (...)
Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung, konnte der 21-jährige Fahrer aus der Gemeinde Friedland, gegen 07.10 Uhr, im Rosdorfer Weg gestellt werden. Er hatte leichte Verletzungen (Hautabschürfungen).Ein Alkoholtest vor Ort, ergab 1,91 Promille Alkohol im Blut. Es wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Eine Kugel, ein Toter, zwei Verletzte

Ein scheinbar normaler Einsatz, schien eben nur normal zu verlaufen. Am Ende soll, so zumindest die derzeitigen Meldungen, ein und dieselbe Kugel 3 Menschen getroffen haben.
Die Beamten wollten die Identität des Stalkers feststellen und entdeckten eine Waffe in dessen Hosenbund. Daraufhin eskalierte die Situation. Der 27-Jährige versuchte zu fliehen und kam dabei zu Fall. Bei dem Sturz löste sich ein Schuss aus seiner Waffe.Das Projektil traf den Mann zunächst in den Kopf und durchschlug anschließend die Hand des 49-jährigen Beamten, ehe es die 32-jährige Polizistin in den Oberkörper traf. Sie musste im Krankenhaus operiert werden.

Samstag, 10. Oktober 2009

Stimmt! Wenn einem die Wiederverwendbarkeit des Flugzeugs egal ist, dann klappt das mit dem Landen

Ein junger Mann von 18 Jahren wird von der amerikanischen Polizei gejagt. Dem Sender ABC gegenüber gibt Sheriff Kelly Mauck an, "Ich kratze mich am Kopf und frage mich, warum wir dieses Kind nicht schnappen können"
Ob man nun Mitleid mit dem Polizisten haben sollte? Der Kopf dürfte schon ganz blutig gekratzt sein.
Colton Harris-Moore ist ein Phantom. Zig Diebstähle und Einbrüche soll der 18-jährige Amerikaner begangen haben. Doch der Polizei gelingt es nicht, ihn zu fassen. Die Spezialität des Teenagers: Er klaut Flugzeuge - und bringt sie per Bruchlandung zu Boden. Im Internet wird der junge Dieb gefeiert. (...)
Die Masche mit den Flugzeugen ist Harris-Moores Kabinettstückchen. Der Teenager soll schon drei Propellermaschinen gestohlen haben. Er knackt sie, fliegt umher, bis der Tank leer ist und bringt sie wieder runter - irgendwie, zur Not per Bruchlandung. Bislang blieb er dabei unverletzt. Einen Pilotenschein hat Harris-Moore natürlich nicht. Auf einem Computer, den er benutzt hatte, fand die Polizei Handbücher und Fluganleitungen. Die letzte als gestohlen gemeldete Maschine - eine Cessna 182 im Wert von umgerechnet rund 340.000 Euro - wurde kürzlich nach einer Bruchlandung im Wald gefunden. Das Benzin war ausgegangen. (...)
Flugzeuglehrer Devin Tolentino dagegen sagt, es sei möglich: "Die Wright-Brüder haben sich auch selbst das Fliegen beigebracht. Die Landung ist der schwierigste Part, aber wenn du dir keine Gedanken darum machst, ob du das Flugzeug noch mal benutzen willst, kann es gehen."
Stimmt, wenn einem die Wiederverwendbarkeit des Fluggerätes egal ist, dann klappt das ganz schnell mit dem Landen. Nicht immer bekommt man aber das Ende der eigenen Landung dann mit.
Der Junge scheint zumindest aber ein gewisses Händchen für das Fliegen - auch für das Landen - zu haben.

Freitag, 9. Oktober 2009

Vorsicht ist besser als Nachsicht / VG Göttingen


Ein vielfach straffällig gewordener Mann ist mit dem Versuch gescheitert, sich einer behördlich angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung zu entziehen. Das Göttinger Verwaltungsgericht urteilte, zur Vorbeugung, Verfogung und Verhütung künftiger Straftaten sei die Anordnung angemessen.
Man mag über das Urteil des VG Göttingen denken, was man will.

Man mag auch gerne an das Märchen glauben, dass sich auch nur einer abschrecken lässt (zumindest was die Frage der Verhütung von Straftaten, durch entsprechende Anordnung angeht), weil er erkennungsdienstlich erfasst ist.

Erstaunlich nur, dass das Verwaltungsgericht beinahe 2 Jahre für die Entscheidung gebraucht hat. Damit liegt es nämlich beinahe 12 Monate über dem landesweiten Durchschnitt, wenn man zumindest den Zahlen Glauben schenken mag, welche das Nds. Justizministerium veröffentlicht hat.