Wenn nach einem Unfall und einer anschließenden Unfallflucht das Kennzeichen an der Unfallstelle zurück bleibt, so ist dies immer ein wohl nicht weg zu diskutierender Umstand. Wenn dann aber noch Dummheit hinzu kommt, wird es ein Selbstläufer für den Staatsanwalt. Für den Beschuldigten bleibt nun nur zu hoffen, dass er nicht selbst zur Unfallstelle zurück gefahren ist und auch sonst keine Angaben gemacht hat.
Wie auch immer, in jedem Fall sollte schnellst möglich der Gang zum Strafverteidiger angetreten werden, damit dieser wenigsten noch versuchen kann, das zu retten, was zu retten möglich ist.
Durch den Schleudervorgang wurde die Fahrbahn erheblich mit Erdreich beschmutzt. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Mann dann mit dem unfallbeschädigten Fahrzeug. Andere Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei die Verschmutzung der Fahrbahn. Bei der Überprüfung der Unfallstelle konnte dann das Kennzeichen des Unfallfahrzeugs aufgefunden gemacht werden, Damit war der Verursacher schnell ermittelt. Noch während der Sachverhaltsaufnahme vor Ort, erschien der 28-jährige dann in Begleitung seines Vaters, um das verlorene Kennzeichen zu suchen. In Anbetracht der Sachlage, gab der Mann sein Fehlverhalten letztlich zu. Er musste sich einer Bluprobenentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.





